Vom Team des Projekt 60 erreichte uns folgende Nachricht, die wir gerne an euch zur Info weiter geben möchten:
Die Bemühungen des Projekts 60 im letzten Jahr haben sich gelohnt. Mukoviszidose wird nun namentlich in den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung der Krankenkostzulage in der Sozialhilfe genannt.
Damit ist ein ernährungsbedingter Mehrbedarf beim Bezug von Sozialhilfe, bedingt durch die Mukoviszidose grundsätzlich anerkannt.
Den Katalog der Empfehlungen des deutschen Vereins gibt es unter diesem Link: http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2014/DV-28-14-Krankenkostzulagen
Über weitere staatliche Nachteilsausgleiche informiert Euch die Broschüre „Staatliche Leistungen bei Mukoviszidose“. Dabei deckt sie die verschiedenen Themen von der Chronikerregelungen, übers Kindergeld bis hin zu Studiengebühren und Steuerfreibetragen ab.
Das Poster bringt die umfassende Thematik des Projekts 60 anschaulich auf den Punkt und Ihr könnt es gerne nutzen.